TSE - Angebot für mein Kassensystem einholen!
Die TSE - Frist zur verbindlichen Bestellung lief am 30.09.2020 ab.
Gleichwohl traf jedes Gewerbe die Corona-Pandemie in einem ungeahnten Ausmaß und eine technische Umstellung Ihres Kassensystems rutschte durch Schließungen in die Ferne. Wir begleiten Sie mit unserem Team gern in die Zukunft.
Haben Sie Fragen zur Aufrüstung oder Interessieren Sie sich für ein neues, 100% gesetzeskonformes Kassensystem mit TSE, Installation, Einweisung und Support?
Schreiben Sie uns. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und jede Herausforderung.
Adresse
Mobex Kassensysteme GmbH
Oberste-Wilms-Straße 23
44309 Dortmund
Germany - DE
Fragen zur TSE?
Was ist eine TSE?
Die TSE (Technische Sicherungseinheit) ist ein Sicherheitsmodul in elektronischen Registrierkassen, welches die lückenlose und unveränderbare Aufzeichnung aller Kassenvorgänge dokumentiert.
Sie verhindert das Kassendaten im Nachhinein verändert werden können. Die Datensätze in der Kasse werden dann verschlüsselt und fortlaufend nummeriert. Eine Manipulation jeglicher Daten ist somit ausgeschlossen.
Welches Gesetz besagt den Einsatz einer TSE?
AEAO zu §146a -Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme; Verordnungsermächtigung
Berlin, 17.Juni 2019
- Es besteht die Pflicht ab 01. Januar 2020 Ihre Kasse (elektronisches Aufzeichnungssystem) mit einer Technischen Sicherungseinheit (TSE) zu schützen.
- Nicht TSE-fähige Modelle können Sie bis zum 31.Dezember 2022 benutzen, wenn sie jetzt schon die GoBD und die gesetzlichen Regelungen erfüllen, sie müssen aber nach dem 25.11.2010 angeschafft worden sein. Bitte beachten Sie aber die DSFinV-K.
Welche Daten (Protikolldaten) erzeugt die TSE?
- Zeitpunkt des Vorgangs
- Zeitpunkt der Vorgangsbeendigung (auch bei Vorgangsabbruch)
- Eindeutige und fortlaufende Transaktionsnummer
- Prüfwert
- Seriennummer der TSE
- Signaturzähler
Härtefallregelung? Mehr Zeit bei der technischen Umstellung...?
Aufgrund der Corona-Pandemie und vorübergehender Schließungen der Unternehmen, haben viele Unternehmen Schwierigkeiten bei der Realisierung der technischen Umsetzung von Kassenlösungen mit einer TSE. Demnach werden Kassensysteme bis zum 31.03.2021 auch weiterhin nicht beanstandet wenn:
- die TSE bei einem Kassenfachhändler, einem Kassenhersteller oder einem Dienstleister bis zum 30.09.2020 nachweislich verbindlich bestellt hat und dieser bestätigt, das der Einbau bis zum 30.09.2020 nicht möglich ist
oder
- der Einbau einer cloud-basierten TSE vorgesehen, eine solche jedoch nachweislich noch nicht verfügbar ist
Die obigen Informationen haben keine steuer- und rechtsberatende Funktion, da Mobex Kassensysteme GmbH dazu nicht berechtigt ist.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt!